
Der Westfalia-Anhänger

Als ich mir vor ein paar Jahren die Anhängerkupplung zulegte, war die Option verlockend, statt des PAv auch einen anderen kleinen Anhänger mit der Kugel an der Kupplung ziehen zu können. Ein kleiner leichter Anhänger wurde z.B. von Westfalia oder Heinemann vor etlichen Jahren hergestellt. Im Internet machte ich mich auf die Suche und wurde ganz in der Nähe fündig: Ein kleiner Reisegepäckanhänger von Westfalia aus dem Jahr 1974. Dieser Anhänger hat einen Deckel, ein Leergewicht von etwa 60 Kilo und ein zulässiges Gesamtgewicht von 400 KG.



Die Bilder obern zeigen den Anhänger so, wie er in einer ebay-Auktion angeboten wurde. Reichlich Rost und verwitterte Holzwände.
Problematisch war, dass ich trotz der eingetragenen Anhängekupplung am Gespann den Westfalia eigentlich nicht ziehen durfte. Die max zulässige Breite von Anhängern hinter Motorrädern (auch Gespannen!) ist auf einen Meter beschränkt. Der kleine Westfalia hat allerdings eine Gesamtbreite von 1,35 m.
Auf dem EGT in 2011 hatte ich Gelegenheit, mir umgebaute Westfalia-Anhänger aus der Nähe anzusehen. Bei diesen Anhängern waren die Achsen verkürzt worden, um die Breite auf einen Meter zu reduzieren. Das Kürzen der Achse bedingt aber auch eine Veränderung mit dem Schweissgerät. Um das dann vom TÜV abgenommen und eingetragen zu bekommen, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Ein solcher verschmälerter Anhänger wäre dann wie der PAv steuer-, versicherungs- und zulassungsfrei, aber nur noch als Motorradanhänger zu verwenden. Außerdem würden die Räder dann in der Ladefläche sitzen und den Stauraum verringern.

Westfalia-Anhänger mit gekürzter Achse von den Gespannfreunden Hellweg
Ich wollte mir aber die Möglichkeit offen halten, den Westfalia-Anhänger bei Bedarf auch mit dem PKW ziehen zu können.
Es gibt eine Möglichkeit, von der Beschränkung der Anhängerbreite auf einen Meter abzuweichen. Hierzu kann man beim Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StZVO beantragen. Für diesen Antrag bedarf es eines Gutachtens, dass Motorrad und Anhänger auch im Fahrbetrieb unkritisch sind, eine Warnblinkanlage nachgerüstet wurde, etc. Die Ausnahmegenehmigung regelt dann die Abweichung von der Anhängerbreite ( § 32 StZVO). Zusätzlich muss die KFZ-Versicherung noch explizit bestätigen, dass die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger trotz Abweichungen von den Bestimmungen der StZVO uneingeschränkt versichert ist. Diese Formalitäten waren eine echte Herausforderung!
Die Restaurierung des Anhängers...


In knapp 40 Jahren war für Rost und Gammel genügend Zeit, Spuren zu hinterlassen. Der Rahmen und die anderen Metallteile wurden so gut es ging entrostet, grundiert und mit neuer Farbe bedacht. Zwei neue Federelemente waren notwendig und neue Leuchten, sowie diverse Schrauben.
Anfang Oktober konnte der Anhänger fast vollständig restauriert seine ersten Fahrten zu absovieren.




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